Gesetzlich Versicherte wissen, dass sie für viele medizinische Leistungen selbst aufkommen müssen. Die Zuzahlung zu Krankenkassen betrifft also grundsätzlich den Betrag, den der Versicherte selbst aufbringen muss. In der Zahnmedizin sind sehr hohe Zuzahlungen der Krankenkassen von den Versicherten zu leisten. Zahnersatz wird nur als Regelleistung übernommen und hier beträgt die Zuzahlung der Krankenkassen lediglich fünfzig Prozent des Rechnungsbetrags. Die Restsumme muss der Versicherte privat bezahlen. Die Zuzahlung der Krankenkassen betrifft auch bei medizinischen Heil- und Hilfsmitteln sehr häufig nur einen Teilbetrag, während die Restsumme vom Versicherten übernommen werden muss. Privat Versicherte hingegen leisten einen Eigenanteil pro Jahr in Höhe der Summe, die sie frei vereinbaren können. Sobald dieser Eigenanteil in der Höhe erreicht ist, werden darüber hinausgehende Summen für medizinische Leistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie für die Zahnmedizin vollständig übernommen. Die Zuzahlung der Krankenkassen betrifft also rein die gesetzliche Krankenversicherung.