Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Zuständige Krankenkasse

Die zuständige Krankenkasse führt die versicherten Mitglieder als Versicherungsnehmer in ihren Unterlagen und Dateien und kümmert sich um deren persönliche Anliegen. Es kann sich hierbei um eine Ersatzkasse handelt oder aber um einer Pflichtkrankenkasse wie die AOK, die BKK oder andere Krankenkassen. Die zuständigen Krankenkassen für Arbeitnehmer im Rahmen der Versicherungspflicht sind immer die Primärkrankenkassen. Wenn ein Mitglied zu einer Ersatzkasse wechseln möchte, bleibt er dort pflichtversichert, der Wechsel dorthin beruht jedoch auf seinem eigenen Entschluss. Die Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer einem Beruf angehört, dessen Branche durch die Ersatzkasse vertreten wird. Die zuständige Krankenkasse muss hingegen alle Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht aufnehmen.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren