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Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung ist insbesondere für gesetzlich Versicherte ein wichtiges Thema. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den letzten Jahren im Rahmen der Gesundheitsreform drastisch reduziert worden. Übernommen werden nur noch die wichtigsten Leistungen, die absolut notwendig sind. Viele gesetzlich Versicherte sehen mit Recht überhöhte Kosten auf sich zukommen, die kaum noch tragbar sind, schon gar nicht wenn es sich um ganze Familien handelt, die von einem Gehalt leben müssen. Da kann es unter Umständen schon mal vorkommen, dass die notwendige Brille nicht angeschafft oder der Zahnersatz nicht bezahlt werden kann, auch wenn er dringend notwendig wäre. Zusatzversicherungen schließen diese Lücken. Gesetzlich Versicherte können eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die den Eigenanteil entweder komplett oder wenigstens zum größten Teil übernimmt und eine Krankenzusatzversicherung für andere Lücken im Gesundheitssystem. Privatversicherte müssen keine separate Zusatzversicherung abschließen, sie können jederzeit ihren bisherigen Tarif um die gewünschte Zusatzleistung erweitern lassen.

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
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