Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

In der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte sind durch den Gesetzgeber die exakten Kriterien festgelegt, die erforderlich sind, wenn ein Zahnmediziner sich als Vertragszahnarzt niederlassen möchte. In der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte sind somit die einzureichenden Unterlagen inklusive der Approbation festgelegt, ferner die Bedarfsplanung für die medizinische Versorgung der Bürger in der Region, in welcher die Praxis durch einen Zahnarzt eröffnet werden soll, der sich als Vertragszahnarzt niederlassen möchte. Die medizinische Bedarfsplanung muss exakt geregelt sein, weil es sonst an einigen Orten zu einer Überversorgung kommen könnte, während in anderen Regionen eher eine Unterversorgung drohen würde. In der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte ist auch das Regelwerk zur Zulassung selbst enthalten.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren