Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte regelt in sehr genau festgelegten, einzelnen Bestimmungen sämtliche Kriterien, die für die Zulassung von Ärzten notwendig sind, die sich als Vertragsarzt niederlassen möchten. Sie enthält zum Bestimmungen zur Zulassung selbst, die für einen Vertragsarzt erforderlich sind und eine genaue Auflistung der einzureichenden Papiere. Ferner enthält sie die Bestimmungen zur Regelung der Aufhebung einer Zulassung für einen Vertragsarzt. Ein sehr wichtiger Punkt in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist die medizinische Versorgung innerhalb der einzelnen Regionen, die flächendeckend mit Arztpraxen für Allgemeinmedizin als auch mit Fachärzten aller Fachgebiete gewährleistet sein muss. Es darf weder zu einer Überversorgung noch zu einer Unterversorgung der Bevölkerung kommen.