Ärzte und Fachärzte, die sich mit einer Praxis niederlassen möchten, müssen nach der Zulassungsverordnung für Ärzte vorgehen. Die Zulassung muss für einen bestimmten Bezirk beantragt werden. In der Zulassungsverordnung sind die Kriterien und Richtlinien festgelegt bezüglich der einzureichenden Papiere, aber auch die Richtlinien zur Aufhebung der Zulassung. In der Zulassungsverordnung ist außerdem festgelegt, welche Ärzte und Fachärzte sich an welchen Stellen in der Region niederlassen dürfen. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung muss flächendeckend gewährleistet sein. Das bedeutet, die Anzahl der Ärzte und der entsprechenden Fachärzte ist pro Bezirk genau festgelegt. Eine Zulassungssperre für Ärzte, die sich neu niederlassen möchten bedeutet, dass der Bezirk bereits mit der ausreichenden Anzahl an Ärzten und Fachärzten versorgt ist. Die Behörde erteilt dann keine Zulassung mehr für diese Region. Die Zulassungssperre wird erst wieder aufgehoben, wenn in der Region niedergelassene Ärzte ihre Praxis schließen und somit ein neuer Arzt nachrücken kann.