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Zulassungsordnung

Mit Zulassungsordnung ist an und für sich die Zulassungsverordnung für Ärzte gemeint. Ärzte, die sich mit einer eigenen Praxis niederlassen möchten, müssen die Zulassung innerhalb dieser Region beantragen. In der Zulassungsordnung ist genau hinterlegt, welche Papiere und Dokumente der Arzt einzureichen hat. Die Kriterien für die Zulassung werden vom Zulassungsausschuss geprüft. Ferner gilt es zu überprüfen, ob der Arzt sich in der gewünschten Region als Arzt oder Facharzt niederlassen darf. In der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist die flächendeckende, medizinische Versorgung der Bevölkerung für die einzelnen Regionen geregelt. Es darf an keiner Stelle zu einer Unterversorgung oder zu einer Überversorgung durch Ärzte kommen. Nach der Zulassungsordnung erhält der Arzt die Zulassung für eine Praxis innerhalb eines festgelegten Bezirks.

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