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Zulassungsbezirk

Ärzte, die sich nach dem Studium mit einer eigenen Praxis niederlassen möchten, müssen sich nach der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte richten und die Zulassung für einen Zulassungsbezirk beantragen. In der Zulassungsverordnung ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Ärzte, Fachärzte und Zahnärzte genau geregelt. Die medizinische Versorgung muss flächendeckend über ganz Deutschland für alle Menschen möglich sein. Damit keine Unterversorgung mit Ärzten in einer bestimmten Region eintritt und in anderen Regionen dafür eine Überversorgung herrscht, ist der Zulassungsbezirk geregelt. Ein Arzt, der sich mit seiner eigenen Praxis niederlassen möchte, muss beantragen, sich in diesem Zulassungsbezirk niederlassen zu dürfen. Sofern noch Bedarf in der Region besteht, erhält er die Zulassung, ist die medizinische Versorgung im Zulassungsbezirk bereits gewährleistet und ausreichend abgedeckt, muss der Arzt in einem anderen Zulassungsbezirk eine Zulassung beantragen.

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