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Zulassungsbeschränkung

Die Zulassungsbeschränkung kann für Ärzte, die sich mit einer eigenen Praxis niederlassen möchten, ein Hindernis sein. Grundsätzlich müssen Ärzte flächendeckend über das gesamte Land verteilt sein. Die Bedarfsplanung hierfür ist in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte festgelegt. Wenn mehr Ärzte sich in einer Region niederlassen möchten als der Bedarf es erfordert, kann unter Umständen die Möglichkeit der Zulassungsbeschränkung greifen und der Arzt muss eine andere Region wählen für seine Praxiseröffnung und erneut Antrag stellen auf Zulassung. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte. In der Bevölkerung darf es weder zu einer Unterversorgung, noch zu einer Überversorgung an Ärzten kommen. Die Zulassungsbeschränkung findet nur Anwendung wenn auf dem entsprechenden Fachgebiet bereits ausreichend Ärzte angesiedelt sind.

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