Die rechtliche Grundlage für den Zulassungsausschuss ist die Zulassungsverordnung für Kassenärzte. Der Zulassungsausschuss besteht aus Vertretern von Krankenkassen und Ärzten zu gleichen Teilen. Bestellt werden sie von den Verbänden der Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auch aus Landesverbänden. Die Mitglieder des Zulassungsausschusses arbeiten allesamt im Ehrenamt und erhalten von daher keine Vergütung für ihre Tätigkeiten. Sie sind nicht weisungsgebunden. Bei Entscheidungsfindungen beschließt der Zulassungsausschuss mit der einfachen Stimmenmehrheit. Ist diese vorhanden, gilt ein Antrag als angenommen, bei Stimmenminderheit als auch bei Stimmengleichheit wird der Antrag abgelehnt. Die Mitglieder des Zulassungsausschusses sind auf den Webseiten der kassenärztlichen Vereinigungen nachzulesen und können direkt angesprochen werden.