Die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit wird vom Zulassungsausschuss vergeben, der sich an die Zulassungsordnung für Vertragsärzte halten muss. In der Zulassungsverordnung für Ärzte ist das Regelwerk genau festgelegt, welches für die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit bundesweit bindend ist. Die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit erfolgt nur, wenn der Arzt die erforderlichen Papiere einschließlich seiner Approbation zur Prüfung eingereicht hat. Weitere Voraussetzungen sind die regionalen Bedingungen der ärztlichen Versorgung in der Gegend, in welcher der Arzt sich niederlassen möchte. Hier muss exakt geprüft werden, ob die Quote der medizinischen Versorgung der Bevölkerung nicht über- oder unterschritten wird. Es darf keinesfalls zu einer Überversorgung innerhalb einer Region kommen, allerdings ist ebenfalls die Unterversorgung zu vermeiden. Ärzte und Fachärzte müssen flächendeckend über ganz Deutschland verteilt sein.