Der Zulassung von Arzneimitteln geht ein langer Weg voraus bis sie verschrieben oder frei verkauft werden dürfen. In der Pharmaindustrie wird stets weiter geforscht, Substanzen werden in ihrer Wirkungsweise erprobt und aufeinander abgestimmt. Die Wirksamkeit ist zu prüfen und diese Prüfungen laufen nach einem vorgeschriebenen Regelwerk ab. Zunächst wird eine präklinische Prüfung vorgenommen, in der Regel durch Versuche am Tier. Erst wenn diese Erfolg versprechen und keine schädlichen Wirkungen nachgewiesen werden können, werden die klinischen Prüfungen am Menschen erfolgen. Auch hier sind die Prüfungsabläufe für das Medikament streng reglementiert. Sind all die Tests erfolgreich verlaufen, kann die Zulassung für das Medikament beantragt werden. Zuständig für die Zulassung von Arzneimitteln ist in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte. Die Behörde hat ihren Sitz in Bonn. Für die Zulassung von Impfstoffen ist das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Nach erfolgter Zulassung darf das Medikament auf den Markt gebracht werden, allerdings ist das Prüfverfahren hiermit noch nicht abgeschlossen. Neue Medikamente sind in den ersten fünf Jahren nach der Einführung verschreibungspflichtig durch die Ärzte. Die Zulassung von Arzneimitteln kann auch entzogen werden, wenn sich in den ersten fünf Jahren schädigende Wirkungen herausstellen, die vorher nicht bekannt waren.