Die private Altersvorsorge wird nach der Rentenreform von 2001 und nach dem Altersvermögensgesetz staatlich gefördert in Form der Riester-Rente. Wer eine Riester-Rente abschließt erhält eine Zulage vom Staat und wird über den Sonderausgabenabzug gefördert. Es gibt zwei Formen der Zulage: die Grundzulage und die Kinderzulage. Die Grundzulage erhält jeder, der eine Riester-Rente abschließt. Die Kinderzulage erhalten Eltern, die eine Riester-Rente abschließen für ihre Kinder, sofern ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Höhe der Zulage wird regelmäßig gesteigert und ist abhängig von den Beiträgen, die eingezahlt werden. Die maximale Grundzulage beträgt 154 Euro. Hinzu kommt die maximale Kinderzulage für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht in Höhe von 185 Euro. Verheiratete, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, erhalten beide eine Grundzulage, sofern beide auch Beiträge zahlen.