Mit Zukunftssicherung ist grundsätzlich die persönliche Vorsorge eines jeden Bundesbürgers gemeint, welche nur individuell vom Einzelnen geplant werden kann. Zur Zukunftssicherung gehören nicht nur die Ausbildung und regelmäßige Weiterbildungen, um das Einkommen zu maximieren, sondern auch Planung, Kauf und Finanzierung einer Immobilie sofern dies gewünscht ist und individuelle Vorsorgeversicherungen, die Kapital bilden als auch bei Eintreten eines Versicherungsfalles die finanzielle Not verhindern. Zu den Vorsorgeversicherungen gehören die kapitalbildenden Lebensversicherungen, die Versicherungen zur Altersvorsorge, die Unfallversicherung und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Individuell muss der Bürger abhängig von seinen Bedürfnissen, seinen Lebensumständen als auch seiner Ausgangsvoraussetzungen seine ganz eigene Zukunftssicherung planen. Da heute schon feststeht, dass die staatlich geplante Vorsorge zur Altersrente und zur Pflegeversicherung nicht ausreichen wird, um den Einzelnen vollständig abzusichern, plädiert der Gesetzgeber bereits seit Jahren für mehr Eigenverantwortung der Bürger.