Während Wehrdienstleistende Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Truppenarzt haben, werden Zivildienstleistende in der Krankenversicherung anders geführt. Grundsätzlich sind Zivildienstleistende pflichtversichert. Der Dienstherr trägt die Kosten für die Krankenversicherung, sofern der Zivildienstleistende nicht mehr unter die Familienversicherung fällt. Unter einem Alter von 25 Jahren können Zivildienstleistende, die vor dem Zivildienst noch Schüler waren, durchaus im Rahmen der Familienversicherung über die Eltern mitversichert werden. Zivildienstleistende, die vor ihrem Eintritt in den Zivildienst privat krankenversichert waren, haben einen Anspruch auf finanzielle Erstattung des Beitrages durch den Dienstherren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Zivildienstleistende bereits eine Familie hat, die privat krankenversichert ist, wenn er derjenige war, der die Beiträge bis zum Antritt des Zivildienstes gezahlt hat.