Zellulartherapeutika sind auch als Frischzellenkur in der Bevölkerung bekannt. Es handelt sich um Präparate, die aus fetalen Zellen oder aus dem Gewebe von gesunden Jungtieren gewonnen werden. In der Regel werden sie gefriergetrocknet angewendet. Die Zellulartherapeutika haben in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts einen großen Aufschwung erlebt und wurden gerne als Verjüngungskur eingesetzt, aber auch gegen Altersbeschwerden. Auch Organerkrankungen wurden auf diese Art behandelt. Sinn und Wirksamkeit der Frischzellenkur wurde stets angezweifelt, kurzfristig wurde die Frischzellenkur auch verboten, dann jedoch wurde das Verbot wieder aufgehoben. Es bestand der nicht unberechtigte Einwand der Übertragung diverser Krankheiten wie Rinderwahn durch Zellulartherapeutika auf den Menschen. Inzwischen ist das Verfahren jedoch diesbezüglich jedoch durch die neuen Möglichkeiten der modernen Medizin gesichert. Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit jedoch werden Kuren mit Zellulartherapeutika nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für diese Therapie muss der Patient selbst übernehmen.