Der Zedent ist ein Begriff aus der Finanzwelt und hängt mit der Abtretung zusammen, der so genannten Zession. Die Grundsätze hierfür sind im § 398 des BGB festgelegt. Bei einer Zession handelt es sich um die Abtretung einer Forderung vom Gläubiger - dem Zedent - auf einen empfangenden Gläubiger, den man in diesem Fall Zessionar nennt. Der Zedent gibt also die Forderung ab, der Zessionar wird neuer Gläubiger. Zu dieser Angelegenheit wird ein Vertrag zwischen dem Zedent und dem Zessionar geschlossen. In rechtlicher Hinsicht ist die Zession die Änderung eines Schuldverhältnisses. Auch Forderungen stellen einen Vermögenswert dar und sind somit übertragbar. Der Zedent verliert somit alle Rechte an den Forderungen, der Zessionar erhält diese Rechte.