Zahnersatz und schwierige Zahnaufbauten können nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit zwischen dem behandelnden Zahnarzt und einem Zahnlabor für zahntechnische Leistungen durchgeführt werden. Grundsätzlich gibt der Zahnarzt die Arbeit, die er dann als zahntechnische Leistungen abrechnet, an ein Labor, mit dem er zusammenarbeitet, er selbst ist nur für die Abdrücke und die zahnmedizinische Behandlung zuständig. Das Zahnlabor stellt die Leistungen dem Zahnarzt für jeden Auftrag gesondert in Rechnung. Der Zahnarzt rechnet seine eigenen Kosten inklusive den Kosten für das Zahnlabor mit dem Patienten direkt ab bzw. mit dessen Krankenversicherung. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel fünfzig Prozent dieser Kosten, der Rest ist der Eigenanteil des Patienten. Sofern er über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann er die Rechnung dort einreichen und bekommt noch einmal einen — je nach Vertragsart — nicht unbeträchtlichen Anteil seines Eigenanteils erstattet.