Zahnkronen sind eine zahnmedizinische Leistung, die vom Zahnarzt vorgenommen wird. Ist ein Zahn derart erkrankt, dass nur noch ein Teil gerettet werden kann, so ist er damit unbrauchbar. Gerade wenn ein großer Teil des Zahnes fehlt, können auch Schmerzen die Folge sein, jedoch ist ein fehlendes Stück Zahn auch immer eine erhebliche Belastung für den Rest des Gebisses, denn es kann dadurch schnell zu Fehlstellungen und Überbelastung anderer Zähne kommen. Abgesehen davon ist ein derart zerstörter Zahn schon rein optisch kein schöner Anblick. Der Zahn wird also abgeschliffen und eine Zahnkrone wird aufgesetzt. Zahnkronen sehen optisch aus wie ein echter Zahn, werden einzementiert und unterscheidet sich in keiner Weise von den anderen Zähnen. Vom Patienten wird die Zahnkrone empfunden wie der eigene Zahn. Zahnkronen sind nicht herausnehmbar. Die Zahnkrone wird nach den exakten Angaben des Zahnarztes und einem Zahnabdruck von einem Labor gefertigt. Die Krankenkassen übernehmen fünfzig Prozent der Kosten, den Rest muss der Patient selbst zahlen. In einigen Fällen zahlen die Krankenkassen einen höheren Anteil, beispielsweise wenn der Patient regelmäßig zur Vorsorge gegangen ist und ein entsprechend geführtes Bonusheft vorweisen kann. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung, um den Eigenanteil weiter zu schmälern.