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Zahnersatz

Bei Zahnersatz handelt es sich um Kronen, Brücken oder Implantate, mit denen ein kranker oder fehlender Zahn überzogen oder gar ersetzt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich am Zahnersatz nur mit ihrem Pflichtbetrag, der ungefähr die Hälfte der Kosten ausmacht. Implantate werden von der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt nicht übernommen. Der Patient muss Implantate komplett selbst zahlen, für Kronen und Brücken auf jeden Fall den Eigenanteil der sich aus der zweiten Hälfte der Gesamtkosten zusammensetzt. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, über eine Zahnzusatzversicherung einen Großteil des Eigenanteils durch die Zusatzversicherung übernehmen zu lassen. Privatversicherte im Basistarif erhalten zahnärztliche Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend, das heißt, hier gelten die gleichen Bedingungen. Privatversicherte in höheren Tarifen haben einen Anspruch auf mehr Leistung durch die Krankenkasse, das heißt, hier ist der Eigenanteil wesentlich geringer. Bei einigen Tarifen fällt überhaupt kein Eigenanteil an, weil die private Krankenkasse in diesen Fällen den kompletten Betrag erstattet. Wer PKV Vergleiche vornimmt um sich für eine Gesellschaft zu entscheiden, sollte diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit widmen.

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