Normalerweise muss ein Zahnarztpatient gut die Hälfte des fälligen Betrages für Zahnersatz selbst tragen. Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel, denn es gibt noch die so genannte Härtefallregelung. Versicherte mit einem geringen Einkommen können sich unter normalen Umständen keinen Zahnersatz leisten. Die Härtefallregelung besagt, dass Geringverdiener, die unter die Härtefallregelung fallen, den doppelten Zuschuss für Zahnersatz erhalten. Hier wird unterschieden, ob eine Person alleinstehend ist oder mit einem Partner lebt oder verheiratet ist. Für Alleinstehende liegt die Verdienstgrenze derzeit bei knapp 980 Euro Brutto und monatlich. Patienten mit einem Angehörigen dürfen bis zu 1350 Euro verdienen und fallen noch unter die Härtefallregelung. Für jeden weiteren Angehörigen, den sie zu versorgen haben, werden durchschnittlich 250 Euro hinzugerechnet. Wichtig ist, dass man sich vor der notwendigen Behandlung und vor der Inanspruchnahme von Zahnersatz bei der Krankenkasse erkundigt, ob man mit seinem Einkommen noch unter die Härtefallregelung fällt. Die Höhe des Zuschusses kann bereits vor der Behandlung verhandelt werden.