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Zahnersatz Bonusregelung

Die Krankenkassen zahlen für Zahnersatz im Durchschnitt nur 50 Prozent des Rechnungsbetrages als Zuschuss. Der Zuschuss kann jedoch unter gewissen Umständen auch höher ausfallen. Das so genannte Bonusheft ist seit Jahren Thema bei den gesetzlichen Krankenkassen. Mit jeder Vorsorgeuntersuchung, für die der Patient seinen Zahnarzt aufsucht, wird eine Eintragung im Bonusheft vorgenommen. Bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen gehen die Krankenkassen davon aus, dass Zahnersatz vielleicht langfristig vermeidbar ist oder gar nicht erst notwendig wird, da kranke Zähne bereits im Frühstadium als solche erkannt werden und nur kleine Maßnahmen zur Instandhaltung notwendig werden. Wer trotzdem Zahnersatz benötigt, wird bei einem gut geführten Bonusheft mit der so genannten Bonusregelung belohnt. Das bedeutet, der Zuschuss durch die Krankenkassen zum Zahnersatz fällt deutlich erhöht aus und dadurch verringert sich ebenso deutlich der Eigenanteil, den der Patient zu leisten hat.

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