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Zahnärztliche Leistungen

Zahnärztliche Leistungen sind sämtliche Leistungen, die durch einen Zahnmediziner erbracht werden. Grundsätzlich ist jeder Versicherte, sowohl über die gesetzliche, als auch über die private Krankenversicherung berechtigt, zahnärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für gesetzlich Versicherte gibt es einen Leistungskatalog und dieser ist auch dem Basistarif für die private Krankenversicherung zugrunde gelegt. Dieser Leistungskatalog beinhaltet die ganz üblichen, zahnärztlichen Leistungen wie die Vorsorgeuntersuchungen und Zahnfüllungen auf der Basis eines günstigen Materials. Wer ein höherwertigeres Material wünscht, beispielsweise weiße Kunststofffüllungen für Backenzähne, muss diese selbst finanzieren. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung im Basistarif. Höherwertigere Leistungen darf der Versicherungsnehmer bei den privaten Krankenversicherungen in den höheren Tarifen erwarten, hier werden auch bessere Materialien erstattet. Gesetzlich Versicherte können diesen Standard ebenfalls erreichen indem sie eine Zahnzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Nach der Wartezeit können die Leistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Zahnersatz ist grundsätzlich anteilig selbst zu finanzieren, die Krankenkassen übernehmen hierbei nur rund die Hälfte der anfallenden Kosten und hier auch nur für den Zahnersatz, der am kostengünstigsten ist. Das heißt, ein Implantat wird nicht übernommen. Kronen und Brücken jedoch werden anteilig gezahlt. Für den Eigenanteil kommt der Versicherte entweder selbst auf oder bei höheren Tarifen in der privaten Krankenversicherung die Versicherungsgesellschaft, aber bei gesetzlich Versicherten die Zahnzusatzversicherung, falls eine solche besteht. In den höheren Tarifen beteiligt sich die private Krankenversicherung auch an teuren Implantaten. Zahnkosmetische Behandlungen sind von den Versicherten selbst zu finanzieren.

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