Die Zahnärzte-Zulassungsverordnung ist die Rechtsverordnung für die Zulassung von Zahnärzten. Laut der Rechtsverordnung müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, damit der Zahnarzt als Vertragszahnarzt gilt. Diese Voraussetzungen werden in der Zahnärzte-Zulassungsverordnung geregelt. Sie umfassen vor allem die Bildung und Ausbildung der Zahnärzte inklusive der notwendigen Examen und die genauen Bestimmungen zu den Unterlagen die mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen sind. Außerdem enthält sie Regelungen zum Ruhen, dem Entziehen oder dem Ende der Zulassung. Auch die Zulassungsbezirke, die Bedarfsplanung und die Regelungen zur Unterversorgung wurden hier festgelegt. Die Zahnärzte-Zulassungsverordnung ist rechtlich bindend für sämtliche Bundesländer. Für andere Heil- und Hilfsberufe gibt es gesonderte Zulassungsverordnungen und Richtlinien.