Die Zahlungspflicht besteht grundsätzlich für einen Versicherungsnehmer, der einen Versicherungsvertrag geschlossen hat. Im Bereich der privaten Krankenversicherung steht die Zahlungspflicht sogar in unmittelbarem Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf der Krankenversicherung. Der Versicherte ist als Beitragszahler verpflichtet, die Beiträge pünktlich und vollständig zu überweisen bzw. abbuchen zu lassen. Kommt er dieser Pflicht fortlaufend nicht nach, hat die Gesellschaft das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Mit dem Kündigungsdatum würde dann auch die Versicherungspflicht erlöschen. Wichtig hierbei ist, dass Versicherungsnehmer beachten, dass in einem solchen Fall auch die Aufnahme in einer anderen privaten Krankenversicherung deutlich erschwert sein könnte. Die private Krankenversicherung hat zwar inzwischen über den seit 1. Januar 2009 eingeführten Basistarif die Pflicht, jeden Berechtigten aufzunehmen, jedoch gilt diese Pflicht für den Versicherer nicht, wenn der Antragsteller nachweislich nicht für die Beiträge aufkommen kann.