Wer einen Wohnungswechsel vornimmt, hat viele Dinge zu klären und sehr wichtig hierbei ist, die Versicherungen nicht zu vergessen, die man abgeschlossen hat. Ein Wohnungswechsel muss der Versicherung umgehend gemeldet werden, damit die Daten des Versicherungsnehmers intern auf dem neuesten Stand sind. Versicherungsgesellschaften versenden regelmäßig Informationen an ihre Kunden und sollten von daher immer die aktuellen Adressdaten der Versicherungsnehmer haben. Der Versicherungsnehmer ist außerdem dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen im Personenstand, im Gesundheitszustand oder in den persönlichen Daten umgehend der Gesellschaft zu melden. Der Nachsendeantrag, der bei der Post gestellt werden kann, erfüllt zwar den Zweck, dass die Post nachgesendet wird und den Empfänger somit erreicht, jedoch obliegt die Meldepflicht beim Wohnungswechsel dem Versicherungsnehmer selbst.