Versicherungsnehmer, die einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, dürfen von ihrem Widerrufsrecht 14 Tage ab der Unterzeichnung des Vertrags Gebrauch machen. Der Widerruf muss allerdings in schriftlicher Form erfolgen und fristgemäß eingehen. Hier zählt das Datum der Übergabe an die Gesellschaft. Ein Widerruf sollte immer per Einschreiben gesendet werden — hier genügt ein Einwurf-Einschreiben. Wurde der Versicherungsnehmer nicht zur Widerrufsfrist belehrt, erlischt diese Frist erst einen Monat nach der Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Hierbei sollte man allerdings im Vertrag nach der Klausel zum Widerrufsrecht nachlesen, denn in der Regel ist sie darin enthalten. Wenn sie inhaltlich und schriftlich dem Versicherungsnehmer zugestellt wurde, gilt die Belehrung als erfolgt. Wer die PKV gewechselt hat und nachträglich feststellt, dass er doch lieber bei der bisherigen Versicherung bleiben möchte, kann durchaus innerhalb der vorgeschriebenen Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.