Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Wettbewerbsstärkungsgesetz

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz bezieht sich auf den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch unter den privaten Krankenkassen und auch unter den gesetzlichen und privaten Krankenkassen miteinander. Seit dem 1. Januar 2009 sind die privaten Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten den stark vergünstigten Basistarif anzubieten, der in seinem Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die Krankenkassen dürfen Versicherungspflichtige und Versicherungswillige aufgrund von Alter oder Finanzkraft nicht mehr ablehnen. Hierbei soll es auch keine Risikozuschläge mehr geben bei den Privatversicherten und ebenso wenig Ausschlüsse aufgrund eines erhöhten Risikos. Der Basistarif darf hierbei den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung dürfen zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln, wenn sie es wünschen und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Wer allerdings über 55 Jahre alt ist oder die Prämie nicht aufbringen kann, muss bei der bisherigen Versicherung bleiben. Somit wurden gesetzliche und private Krankenversicherungen durch Reform in einen wirklichen Wettbewerb miteinander verbracht.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren