Von der Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man in der Regel im Zusammenhang mit der Familienversicherung. Wenn der Anspruch erlischt, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert zu sein, kann eine Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Der Antrag hierfür muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Meist handelt es sich um erwachsene Kinder einer Familie, die die Altersgrenze der beitragsfreien Mitgliedschaft in der Familienversicherung erreicht haben. Diese können dann jedoch auf Antrag die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse erwirken. Wird ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von einem im Rahmen der Familienversicherung versicherten Mitglied, so wird dieses Mitglied grundsätzlich beitragspflichtig und aus der Familienversicherung ausgeschlossen.