Die Wassermannsche Blutprobe wird dann angeordnet, wenn ein berechtigter Verdacht auf Syphilis besteht und eine klare Diagnose benötigt wird. Die Diagnose über die Wassermannsche Blutprobe gilt dann als bestätigt, wenn aus dem Blut der Rückenmarksflüssigkeit oder anderen Körperflüssigkeiten die eingesetzten Hammelblutkörperchen nicht aufgelöst werden können. Die Syphilis ist eine Geschlechtskrankheit. Ihr Verlauf ist chronisch und die Verbreitung dieser Krankheit findet über die ganze Welt statt. Die Übertragung erfolgt durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. Das auslösende Bakterium heißt Treponema pallidum und wird durch kleine Verletzungen an den Schleimhäuten in die Blutbahn gebracht. Während noch vor 100 Jahren Menschen an dieser Krankheit starben, ist sie heute durch die Vergabe von Penicillin sehr gut behandelbar.