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Wartezeiten

Die Wartezeiten sind eine Regelung, die grundsätzlich für die private Krankenversicherung gilt und hier auch für die private Krankenzusatzversicherung und die Zahnzusatzversicherung. Jedoch gibt es auch in anderen Versicherungssparten Wartezeiten. Die Wartezeiten sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Sie bedeuten nichts anderes, als dass eine gewisse Wartezeit besteht ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bis zu dem Zeitpunkt, an dem zum ersten Mal Leistungen bezogen werden können. So kann es unter Umständen gut sein, dass im Versicherungsvertrag für eine private Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von einem Jahr enthalten ist. Nach der Wartezeit jedoch stehen dem Versicherten die Leistungen in vollem Umfang zu. Mit den Wartezeiten entsteht für den Versicherer ein klein wenig Sicherheit darüber, dass der neue Versicherungsnehmer — um beim Beispiel Zahnzusatzversicherung zu bleiben — nicht nach seiner ersten Beitragszahlung sofort sämtlichen, benötigten Zahnersatz machen lässt, sondern erst einmal eine Anwartschaft entsteht. Wer einen PKV Tarifvergleich vornimmt, wird in der Vergleichsauflistung auch die Wartezeiten der Gesellschaften vergleichen können. Bei Krankenversicherungen liegt die Wartezeit in der Regel bei drei Monaten. Genaueres ist individuell im eigenen Versicherungsvertrag nachzulesen.

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