Wahlleistungen sind Leistungen der Krankenkasse, die nur von Privatversicherten in Anspruch genommen werden können. Hierbei handelt es sich um Privatversicherte, die eine Vollversicherung abgeschlossen haben, aber auch um gesetzlich Versicherte, die eine Kranken-Zusatzversicherung vereinbart haben. Die Wahlleistungen beziehen sich immer auf bessere Leistungen als jene des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse. Sie beinhalten beispielsweise bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Dagegen steht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, der die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt vorschreibt. Wer die Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss dieses schriftlich gegenüber dem Krankenhaus erklären. Wer auf die Wahlleistungen verzichtet, hat einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.