Der Begriff Vorversicherung taucht in vielen Zusammenhängen im Versicherungswesen und vor allem in allen Versicherungsbereichen auf. Sehr häufig wird im Antrag auf eine spezielle Versicherung nach der Vorversicherung gefragt und der Antragsteller hat die Pflicht, die Vorversicherung zu nennen. Speziell im Bereich der Autoversicherungen ist die Angabe des Vorversicherers immer gefordert. Eine Versicherungsgesellschaft muss das Risiko einschätzen können, welches sie mit dem Abschluss einer Versicherung eingeht. Sie muss von daher die Möglichkeit erhalten, sich bei der Vorversicherung über den Versicherungsverlauf zu erkundigen. Auch im Rahmen der Krankenversicherung wird nach dem Vorversicherer gefragt. Auch in der Krankenversicherung ist der Versicherungsverlauf beim Vorversicherer eventuell wichtig, vor allem dann, wenn Angaben des Versicherungsnehmers überprüft werden müssen. Seit Beginn des Jahres 2009 besteht jedoch auch die Pflicht zur Krankenversicherung. Antragsteller, die keine Vorversicherung nachweisen können, müssen mit hohen Strafen rechnen, vor allem aber mit der Beitragsnachzahlung ab Januar 2009. Durch die Einführung der Krankenversicherungspflicht sind die Krankenkassen — sowohl gesetzlich als auch privat — dazu aufgefordert, die Vorversicherung abzufragen und gegebenenfalls die Beiträge ihrer Antragsteller rückwirkend einzufordern.