Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Vorsorgepauschale

Seit einigen Jahren setzt der Staat mehr auf die Eigenverantwortung der Bürger hinsichtlich der persönlichen Vorsorge. Vom Finanzamt erhält man von daher eine Vorsorgepauschale in Höhe von 35,00 Euro pro Kalenderjahr. Diese Vorsorgepauschale wird bei der Einkommenssteuererklärung vom Einkommen abgezogen. Selbstverständlich wirft die private Vorsorge wesentlich höhere Kosten auf als die Vorsorgepauschale abdecken könnte. Von daher können darüber hinausgehende Vorsorgemaßnahmen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Jedoch muss jede einzelne Position gesondert nachgewiesen werden. Zu den Vorsorgeaufwendungen, die als Vorsorgepauschale geltend gemacht werden können zählen sämtliche privat getroffenen Maßnahmen zur Absicherung der Altersrente, der privaten Pflege und der Berufsunfähigkeit.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren