Nach den Reformen der letzten Jahre sind die Bürger der Bundesrepublik Deutschland in starkem Maße aufgefordert, private Vorsorge zu betreiben, nicht nur hinsichtlich der späteren Altersrente, sondern auch beispielsweise zur Absicherung der Berufsunfähigkeit oder der eventuellen Pflegebedürftigkeit. Für gesetzlich Versicherte gelten auch Krankenzusatzversicherungen als Vorsorgeversicherungen, da sie hierdurch eine bessere, gesundheitliche Versorgung erhalten. Vom Vorsorgehöchstbetrag wird gesprochen hinsichtlich der Gesamtsumme an Vorsorgeaufwendungen pro Kalenderjahr. Vorsorgeaufwendungen sind vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen bis zu einem Vorsorgehöchstbetrag. Rein steuerlich gesehen können Alleinstehende ihren ihnen zustehenden Vorsorgehöchstbetrag steuerlich geltend machen, Ehepaare hingegen werden steuerlich gemeinsam veranlagt und dürfen die doppelte Summe geltend machen.