Wenn bei einer Versicherung, gleich welcher Art von Vorsatz gesprochen wird, so bezieht sich das in der Regel auf Schäden, für welche die Versicherung aufkommen muss. Bei Vorsatz des Versicherungsnehmers ist die Versicherung nicht zahlungspflichtig. Das heißt, der Versicherungsnehmer bekommt alle Schäden im Rahmen der zweckmäßig abgeschlossenen Versicherung erstattet, wenn ein Schaden eingetreten ist, jedoch nicht bei Schäden die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers entstanden sind. Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht, um die Versicherungssumme zu erhalten, macht sich strafbar und hat keinen Anspruch auf die Leistung der Versicherung. Im Rahmen dieser Regelungen sind beispielsweise Rauchverbote in Räumen mit schnell entzündlichen Stoffen zu respektieren. Werden diese Rauchverbote vom Versicherungsnehmer selbst nicht eingehalten, könnte Vorsatz unterstellt werden, wenn es zum Schaden durch einen Brand kommt.