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Volljährige

Als Volljährige gelten vor dem Gesetz alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Vollendung des 14. Lebensjahres werden Jugendliche strafmündig. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres gelten sie als beschränkt geschäftsfähig, das heißt, für Verträge ist noch immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt dann die vollständige Geschäftsfähigkeit ein. Volljährige können Verträge aller Art abschließen und benötigen keine weitere Unterschrift mehr. Jedoch gelten sie auch als Vertragspartner und haften für ihre geschlossenen Verträge und den daraus resultierenden Pflichten. Volljährige dürfen sich von daher auch in der privaten Krankenversicherung versichern, sofern sie nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, sondern auf selbstständiger oder freiberuflicher Basis arbeiten.

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