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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz wird in der Abkürzung VVG genannt. Es handelt sich hierbei um ein einheitlich in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Gesetz zum Versicherungsvertrag als Bundesgesetz. Das Versicherungsvertragsgesetz VVG wurde zum Januar 2008 grundlegend reformiert und erfährt stets weitere Reformen und Neuerungen. Im Versicherungsvertragsgesetz VVG sind in einzelnen Abschnitten sämtliche Versicherungsrechtlichen Hintergründe geklärt. Im ersten Abschnitt finden sich allgemeine Vorschriften für alle Versicherungszweige. Der zweite Abschnitt behandelt die Sparte Schadensversicherungen und geht hier auf die Besonderheiten von Schadensversicherungen ein. Der dritte Abschnitt behandelt die Besonderheiten von Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. Im vierten Abschnitt sind die Unfallversicherungen in einzelnen Bestimmungen geregelt. Der fünfte Abschnitt befasst sich mit Schlussvorschriften zu sämtlichen Versicherungsverträgen. Das Versicherungsvertragsgesetz VVG wurde inzwischen erweitert um eine Anlage für Fernabsatzverträge, da viele Gesellschaften den Versicherungsnehmern inzwischen die Möglichkeit einräumen, ihre Verträge online abzuwickeln. Aus dem Versicherungsvertragsgesetz VVG sich ergebende zwingende Vorschriften dürfen keinesfalls verändert werden, auch wenn die Änderungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers ausfallen würden.

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