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Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer zählt zu den Verkehrssteuern und hier werden sämtliche Beiträge aus Versicherungsverträgen besteuert. Beiträge zu gesetzlichen und privaten Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder zur Arbeitslosenversicherung sind von der Versicherungssteuerpflicht befreit. Die Versicherungssteuer wird durch die einzelnen Länder erhoben, da sie zu den Bundessteuern zählt. Sie wird vom Versicherungsunternehmen vom Beitragszahler erhoben und mit der Prämienzahlung eingezogen. Das Versicherungsunternehmen führt die Versicherungssteuer dann direkt ab. Die Grundlage für die Bemessung der Versicherungssteuer ist der Jahresbetrag, der als Prämie vom Beitragszahler an die Versicherung zu zahlen ist. Im Falle einer Hausratversicherung beispielsweise wird die Versicherungssteuer aufgrund der Jahresprämie errechnet und erhoben. Für den Beitragszahler gilt der Bruttobetrag inklusive der Versicherungssteuer, wenn die Möglichkeit besteht, die Prämien steuerlich geltend zu machen.

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