Als Versicherungsnehmer gilt grundsätzlich der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Versicherungsnehmer ist also der, der im Vertrag namentlich und mit seinen persönlichen Daten aufgeführt ist, auch wenn andere Personen mit in den laufenden Vertrag mit eingeschlossen werden. Dass andere Personen im Vertrag mit eingeschlossen sind, ist nichts ungewöhnliches. Bei Krankenversicherungen ist dies üblich, ebenso bei Haftpflicht,- Hausrat,- oder anderen Sachversicherungen. Geschieht ein Schaden, der durch eine im Vertrag eingeschlossene Person verursacht wird, so ist die Versicherung in der Leistungspflicht. Die Leistung jedoch muss vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Der Versicherungsnehmer ist auch die Person, die einen eventuellen Schaden zu melden hat und verpflichtet ist zur Meldung versicherungsrelevanter Veränderungen. Der Versicherungsnehmer ist als Vertragspartner der Versicherung auch der Beitragszahler.