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Versicherungskonzern

Ein Versicherungskonzern unterscheidet sich erheblich von einem Versicherungsunternehmen. Sind mehrere Versicherungsunternehmen unter einer einheitlichen Leitung eines herrschenden Versicherungsunternehmens zusammengeschlossen, spricht man von einem Versicherungskonzern. Dies gilt für den Fall, dass die einzelnen Versicherungsunternehmen rechtlich selbstständig sind als auch für rechtlich vom herrschenden Unternehmen abhängige Unternehmen. Die einzelnen Unternehmen können, müssen aber nicht voneinander abhängig sein. Sie sind allerdings grundsätzlich unter einer einheitlichen Leitung zusammengeschlossen. Ein Versicherungskonzern unterliegt wie ein einzelnes Versicherungsunternehmen den Voraussetzungen für die Versicherungsaufsicht. Für Versicherungsnehmer macht es keinen Unterschied, ob sie bei einem einzelnen Unternehmen oder bei einem Konzern versichert sind. Beispiele für Versicherungskonzerne sind die AMB Generali oder der weltgrößte Konzern aus den USA, die AIG. Ausschlaggebend ist die Zusammenfassung zu einem Konzern nur für die einzelnen Gesellschaften, da sie sich alle einer übergeordneten Leitung zu fügen haben.

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