Von einem Versicherungsfall spricht man, wenn ein Versicherungsnehmer Leistungen aus einem Versicherungsvertrag geltend machen kann. Dies bezieht sich auf jede Versicherungssparte. Bei einer Krankenversicherung tritt ein Versicherungsfall ein, wenn der Versicherungsnehmer erkrankt oder zu Vorsorgeuntersuchungen den Arzt aufsuchen muss. Sofern die Gesellschaft hierfür in der Leistungspflicht ist, wird hier von einem Versicherungsfall gesprochen. In Bezug auf eine Unfallversicherung ist mit einem Versicherungsfall ein Unfall gemeint, den der Versicherte erlitten hat und der den Schaden aus diesem Unfall bei der Gesellschaft geltend macht. Bei einer Zahnzusatzversicherung spricht man von einem Versicherungsfall, wenn der Versicherte Zahnersatz benötigt und hierfür die Leistungen der Gesellschaft einfordert. Der Versicherungsfall bezieht sich grundsätzlich auf das versicherte Risiko.