Der Versicherungsbeitrag ist der monatliche, vierteljährliche oder jährliche Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat damit ihm Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zustehen. Grundsätzlich sind die Beiträge eine Pflichtleistung, die der Versicherungsnehmer zu leisten hat, auch wenn er keine Leistungen bezieht. Wird er zahlungsunfähig und kann die Versicherungsbeiträge nicht zahlen, hat er zwar die Möglichkeit, die Versicherung unter Beachtung der Kündigungsbedingungen und der Kündigungsfrist zu kündigen, jedoch ist er trotzdem zur Zahlung der Beiträge verpflichtet bis die Kündigung in Kraft tritt. Wird der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt, hat die Gesellschaft hingegen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wodurch der Versicherungsschutz erlischt und der Versicherungsnehmer mit dem Erlöschen des Versicherungsschutzes auch keine Beiträge mehr zu zahlen hat. Der Versicherungsbeitrag wird in seiner Höhe vertraglich vereinbart so wie auch die Zahlungsweise und die Fälligkeitstermine für die Zahlungen der Versicherungsbeiträge.