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Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag ist der monatliche, vierteljährliche oder jährliche Beitrag, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat damit ihm Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zustehen. Grundsätzlich sind die Beiträge eine Pflichtleistung, die der Versicherungsnehmer zu leisten hat, auch wenn er keine Leistungen bezieht. Wird er zahlungsunfähig und kann die Versicherungsbeiträge nicht zahlen, hat er zwar die Möglichkeit, die Versicherung unter Beachtung der Kündigungsbedingungen und der Kündigungsfrist zu kündigen, jedoch ist er trotzdem zur Zahlung der Beiträge verpflichtet bis die Kündigung in Kraft tritt. Wird der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt, hat die Gesellschaft hingegen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wodurch der Versicherungsschutz erlischt und der Versicherungsnehmer mit dem Erlöschen des Versicherungsschutzes auch keine Beiträge mehr zu zahlen hat. Der Versicherungsbeitrag wird in seiner Höhe vertraglich vereinbart so wie auch die Zahlungsweise und die Fälligkeitstermine für die Zahlungen der Versicherungsbeiträge.

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

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