Das Versicherungsunternehmen, bei dem der Antragsteller den Antrag auf die PKV stellt oder bereits dort privat krankenversichert ist, gilt als der Versicherer. Der Versicherer hat grundsätzlich als Vertragspartner des Versicherten einen rechtlichen Anspruch auf sämtliche Veränderungen im Gesundheitszustand des Versicherten, aber auch auf Veränderungen im Familienstand. Umzüge und damit verbundene Änderungen von Anschriften sollten so schnell wie möglich dem Versicherer direkt mitgeteilt werden. Krankheiten, die sich im Versicherungsverlauf ergeben, sind dem Versicherer sofort zu melden. Der Versicherer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Benachrichtigung zu sämtlichen Veränderungen, die sich im Versicherungslauf des Versicherungsnehmers ergeben. Verlangt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung oder Unterlagen zum Gesundheitszustand des Versicherten, so sind diese an ihn zu übersenden.