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Verrechnung Beiträge

Die Verrechnung von Beiträgen stellt eine Gewinnverwendung oder Überschussbeteiligung dar, die einige Versicherungsunternehmen für spezielle Versicherungsformen ihren Beitragszahlern auszahlen. In vielen Verträgen wird die Überschussbeteiligung zum Ende der Laufzeit eines Vertrags auf das angesparte Kapital gezahlt und mit diesem gemeinsam an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Es gibt jedoch auch die Form der Verrechnung von Beiträgen. Hier wird die Überschussbeteiligung für einen gewissen Zeitraum auf die Beiträge angerechnet. Für den Versicherungsnehmer reduziert sich nun die Beitragshöhe für eine bestimmte Zeit bei vollem Versicherungsschutz. Wenn es möglich ist, für eine Versicherung diese Variante zu wählen, sollte man sie bevorzugen, denn hierdurch reduzieren sich die fälligen Versicherungsbeiträge um teilweise bis zu fünfzig Prozent.

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