Zu einem Verlust des Versicherungsschutzes kommt es in der Regel nur durch Kündigung des Versicherungsvertrages von Seiten der Versicherung. Hierfür muss allerdings ein ausreichender Grund vorliegen. Bei ordnungsgemäßer Beitragszahlung, richtigen Angaben im Versicherungsvertrag und einem einwandfreien Verhalten des Versicherungsnehmers darf der Versicherer keine Kündigung aussprechen. Eine außerordentliche Kündigung und damit ein Verlust des Versicherungsschutzes ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer seiner Beitragszahlungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt oder wenn er in seinem Versicherungsantrag falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand oder den persönlichen Daten gemacht hat, aber auch wenn wichtige Details in den Gesundheitsfragen verschwiegen worden sind. Ferner verstößt er gegen den Vertrag, wenn er wichtige Änderungen, die ein erhöhtes Risiko darstellen, der Gesellschaft nicht mitteilt, so dass diese im Zweifel die Möglichkeit hätte, einen Risikozuschlag zu erheben. In solchen Fällen hat die Versicherung das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Sobald die außerordentliche Kündigung ausgesprochen und in schriftlicher Form dem Versicherten zugestellt wurde, erlischt der Versicherungsschutz. Bei Abschluss private Krankenversicherung beraten zu werden als Versicherungsnehmer ist sicher hilfreich und erspart Missverständnisse.