Die Verhaltenstherapie ist ein Fachgebiet der Psychotherapie. Es gibt viele Formen der Verhaltenstherapie, die auf die jeweilige psychische Störung abgestimmt angewendet werden müssen. Sehr wichtig ist die Mitarbeit des Betroffenen innerhalb der Therapie. Für bestimmte Verhaltensmuster muss eine Krankheitseinsicht bestehen. Gemeinsam mit dem Therapeuten werden die Ursachen für das ungesunde Verhalten ergründet, auch die Entstehungsgeschichte und die Folgen des Verhaltens. Besonderes Augenmerk liegt hier auf den auslösenden Situationen und Reizen, den Reaktionen des Körpers auf diese Situationen und Reize, das Verhalten als unmittelbare Folge auf den Reiz, die Zusammenhänge zwischen der Situation, dem Verhalten und den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Gefühle des Patienten spielen hierbei eine wichtige Rolle, aber auch seine Gedanken zur Situation müssen genau analysiert werden. Der Therapeut legt mit dem Patienten die Ziele der Therapie fest. Der Patient soll innerhalb der Therapie lernen, seine Probleme zu überwinden und mit den für ihn schwierigen Situationen fertig zu werden. Eine Verhaltenstherapie muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Wird sie aufgrund des herrschenden Krankheitsbildes genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Verhaltenstherapie vollständig. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Übernahme der Therapie abhängig vom gewählten Tarif. In den günstigen Basistarifen muss auch hier die Verhaltenstherapie beantragt werden.