Als Verbandmittel gelten sämtliche Verbandstoffe, die zum verbinden einer offenen Wunde, aber auch für prophylaktische Verbände bei Durchblutungsstörungen oder ähnlichen Krankheiten verwendet werden. Grundsätzlich werden Versandmittel von der Krankenversicherung übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und vom Arzt verschrieben wurden. Sofern Verbandmittel direkt vom Arzt verwendet werden, um eine Wunde zu versorgen, in der Praxis oder im Klinikbetrieb, werden diese dem Patienten gestellt und vom versorgenden Arzt der Krankenkasse des Patienten in Rechnung gestellt. Als Verbandmittel gelten hier Pflaster, Binden, Elastikbinden, aber auch sehr spezielles Verbandmaterial, welches häufig mit speziellen Wirkstoffen durchsetzt ist und in der Pflege eingesetzt wird um großflächige Wunden abzudecken und den Heilungsprozess zu beschleunigen.