Urkunden müssen vom Inhaber gut aufbewahrt werden, denn viele Urkunden können vom Aussteller schon nach wenigen Jahren nicht mehr ersetzt werden. Als Urkunden gelten im rechtlichen Sinne Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, aber auch Scheidungsurkunden usw. In versicherungsrechtlicher Hinsicht sind mit Urkunden die Versicherungspolicen gemeint. Diese werden zu Beginn der Versicherung dem Versicherungsnehmer postalisch zugestellt und müssen von ihm sorgfältig aufbewahrt werden. Die Versicherungspolice ist der Beweis des Versicherungsnehmers für seine Mitgliedschaft in der Versicherung. Auch sind auf der Versicherungspolice als Urkunde sämtliche Vertragsdetails aufgeführt, die für den Vertrag relevant sind. Urkunden dieser Art können zwar bei Verlust erneut zugesendet werden, jedoch sollte man sie trotzdem sorgfältig aufbewahren.