Von Untersuchung im krankenversicherungsrechtlichen Sinne spricht man, wenn ein Patient einen Arzt aufsucht und dieser nach der durch den Patienten geschilderten Symptomatik eine genaue, körperliche Untersuchung vornimmt. Eine Untersuchung kann verschiedene Techniken beinhalten: das Abtasten der Körperbereiche, für die Beschwerden geäußert werden. Das Abhören der Atemorgane mit einem Stethoskop, einen Ultraschall, eine Untersuchung von Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin oder auch eine spezielle Untersuchung mit hierfür entwickelten, medizinischen Geräten. Eine Untersuchung dient der Diagnostik und diese ist ausschlaggebend für die Behandlung und eine eventuell weiterführende Therapie des Patienten. Eine Untersuchung kann in relativ einfacher Form in einer Arztpraxis vorgenommen werden. Für weiterführende Untersuchungen kann ein Labor herangezogen werden, aber auch ein Facharzt, der weitere, fachärztliche Untersuchungen vornimmt. Eine Untersuchung kann auch im Krankenhaus stattfinden. Einige Untersuchungen müssen operativ vorgenommen werden und erfordern einen stationären Aufenthalt des Patienten.